Computer- und Konsolengames: Deutliche Verschärfung des Jugendschutzes
geschrieben am 14.02.2007 um 11:14 UhrZusammen mit dem für die USK federführenden Land Nordrhein-Westfalen hat die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ein Sofortprogramm vorgelegt, um Kinder und Jugendliche wirksam vor extrem gewalthaltigen Computerspielen schützen. Für den Bereich Computerspiele sollen einige Gesetzesänderungen sofort umgesetzt werden, noch bevor das Hans-Bredow-Institut Ergebnisse vorlegen kann – dieses soll zunächst im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder die gesamten Jugendschutzvorschriften evaluieren.
Das rasche Vorgehen erklärt Bundesfamilienministerin von der Leyen damit, dass man schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt wisse, dass die Gesetzesänderungen für einen besseren Jugendschutz in der Praxis notwendig sind. Ein aus vier Säulen bestehendes Sofortprogramm, das über die Forderungen aus Bayern noch hinausgeht, soll dabei die Basis für geplanten Änderungen sein. Auf Herstellungsverbote, wie sie aus Bayern gefordert werden, werde aber verzichtet.
In Zukunft sollen unter anderem gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten werden, ohne dass diese zuvor Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) durchlaufen müssen. Dabei werden die entsprechenden Medien mit einem weit reichenden Abgabe- und Werbeverbot belegt und dürfen nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden. Generell soll die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, gesenkt werden und dabei reiche es schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne dass Gewalt verherrlicht wird.
Der gesetzliche Vollzug dieser Verbote oder Einschränkungen soll darüber hinaus verbessert werden. Ähnlich wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen soll die Größe der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Verpackungen plakativer werden. Um eine bessere Kontrolle zu erreichen sollen auch Testkäufe durch die zuständigen Behörden gesetzlich zugelassen werden. Das Verkaufspersonal soll durch Kassensysteme unterstützt werden, die mit akustischen oder optischen Warnhinweisen auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hinweisen. Des weiteren soll mit Kommunikationsmaßnahmen auf das Thema hingewiesen und Eltern sensibilisiert werden.
Informationen
Permanent-URL: http://www.cheatinggames.de/allgemein/computer--und-konsolengames-deutliche-verschaerfung-des-jugendschutzes.html
Kommentare
Bisher noch kein Kommentar vorhanden. Sei der erste!
